Norm
ORF-G §13 Abs8Leitsatz
Die Aussage „Die Fußball-WM spielt in Österreich“ kann – auch und gerade im Kontrast zu der unmittelbar folgenden symbolhaften Einblendung einer Zeitung samt Wort-/Bildmarke der Tageszeitung „Ö“ einschließlich der aus dem Off gesprochenen Aussage „Ö. Die beste Zeitung. Morgen neu.“ – aus Sicht eines durchschnittlichen Zusehers keineswegs als bloß „allgemein“ eingestuft werden. Mit der Bezugnahme auf die Fußball-WM 2010, wird ein den Gegenstand der Berichterstattung in der Tageszeitung Österreich bildender Inhalt angesprochen. Sprachlich wird mit der Ausnutzung der Doppelbedeutung des Wortes „Österreich“ einerseits als Zeitungstitel und andererseits als geographische Bezeichnung im Spot zum Ausdruck gebracht, dass sich die Fußball WM in der Republik Österreich und (auch) in der Tageszeitung Österreich „abspiele“. Beworben wird also die Berichterstattung über die Fußball WM, d.h. ein bestimmter Inhalt der Tageszeitung.
Die Aussage, dass R.N. im Profil eine Satire schreibt (Das ist Satire im Profil, unter Einblendung des Autors und seines Namens), ist nicht als beschreibende Ergänzung der Blattlinie des periodischen Druckwerks Profil zu qualifizieren, sondern als Hinweis auf einen einzelnen Inhalt des periodischen Druckwerks. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Konkretisierung sich nicht auf den Gegenstand der satirischen Darstellung, sondern auf die literarische Gattung und den dahinter stehenden Autor bezieht, weil nämlich die Satire gerade nicht die typische Gattung im Bereich eines Nachrichtenmagazins darstellt und die Personifizierung der maßgeblichen Kolumne in Form eines auch sonst in der öffentlichen Wahrnehmung präsenten Autors evidentermaßen den Zweck verfolgt, gerade über diesen Inhalt Personen zum Kauf des Druckwerks zu animieren.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010