Norm
ORF-G §4 Abs5Leitsatz
Zurückweisung mangels Beschwerdelegitimation;
In der Beschwerde hat der Beschwerdeführer eine Verletzung des Objektivitätsgebotes (§ 4 Abs. 5 ORF-G) behauptet, ohne näher darzulegen, wodurch damit unmittelbare Schädigungen im Sinne der Spruchpraxis des Bundeskommunikationssenates vorlägen.In der Beschwerde hat der Beschwerdeführer eine Verletzung des Objektivitätsgebotes (Paragraph 4, Absatz 5, ORF-G) behauptet, ohne näher darzulegen, wodurch damit unmittelbare Schädigungen im Sinne der Spruchpraxis des Bundeskommunikationssenates vorlägen.
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2010