Norm
ORF-G §9 Abs4Leitsatz
Soweit sich die KommAustria auf die Begriffe "Wellness-Oasen", "Wellness-Tempel", "Wellnesskonzept" oder "Wohlbefinden" bezieht, kann der BKS im Kontext des von der "erzählten Geschichte" angezogenen Vergleichs mit der Römerzeit nicht erkennen, dass gerade diese Bezeichnungen besonders hervorstechen würden und die gebotene Neutralität der Darstellung nicht beachtet worden wäre. [..] BKS kann keine besonders "illustrierte Hervorhebung des Leistungsangebots" entnehmen. Die Darstellungen beschränken sich vielmehr auf weitläufige Kameraschwenks mit einigen wenigen Detailaufnahmen. Der Umstand, dass sich eine Therme mehr "auf die jungen Thermengäste spezialisiert", wird nicht durch fokussierte Bilder begleitet, sondern es vermitteln diese Bilder eher eine in vielen anderen ("normalen") Bädern in Österreich übliche Freibadatmosphäre. Auch bei den weiteren Darstellungen ist weder in zeitlicher noch in gestalterischer Hinsicht eine hervorstechende bildliche Darstellung zu erkennen. Auch sonst kommt den gesprochenen Ausführungen – nicht zuletzt aufgrund des gegenüber den sonstigen historischen Darstellungen unverändert beibehaltenen Erzählstils und dessen Tonlage – keine spezifisch absatzfördernde Wirkung zu. [..]
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2011