Norm
ORF-G §13 Abs3Leitsatz
Das Verfahren hinsichtlich des Antrags des Publikumsrates des ORF betreffend die Einblendung eines nicht zum Film gehörenden Tanzpärchens mit einem Programmhinweis auf ‚Dancing Stars’ in dem Spielfilm ‚Der Teufel trägt Prada’ am 1.3.2009 um 20.15 Uhr in ORF 1 wird gemäß § 38 AVG bis zur Vorabentscheidung des vom Bundeskommunikationssenat mit Beschluss vom heutigen Tage angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.Das Verfahren hinsichtlich des Antrags des Publikumsrates des ORF betreffend die Einblendung eines nicht zum Film gehörenden Tanzpärchens mit einem Programmhinweis auf ‚Dancing Stars’ in dem Spielfilm ‚Der Teufel trägt Prada’ am 1.3.2009 um 20.15 Uhr in ORF 1 wird gemäß Paragraph 38, AVG bis zur Vorabentscheidung des vom Bundeskommunikationssenat mit Beschluss vom heutigen Tage angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2011