Norm
ORF-G §13 Abs2Leitsatz
Kein Teleshopping, weil die Sendung nicht die für den Kaufentschluss notwendige und entscheidungswesentliche Information enthielt. Es ist offen geblieben, an welchem Tag und zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung, für die Eintrittskarten angeboten wurden, stattfinden würde. Es hat auch keinen Aufschluss über den Preis der Eintrittskarten gegeben.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2013