Norm
PrR-G §19 Abs3Leitsatz
„Nachrichten-Journalismus ist eine Frage der Substanz. Vertrauen auch Sie den Profis. xxx präsentiert die News von ‚xxx.at’ – täglich von 07:00 bis 18:00 Uhr“ ist eine werblich gestaltete Aussage. So kann der (maßgebliche) durchschnittlich interessierte und informierte Zuhörer aufgrund dieser Aussage zum Schluss kommen, dass es sich sowohl bei der Berufungswerberin als auch bei dem die Nachrichtensendung bereitstellenden Unternehmen um „Profis“ handle, die einem an der „Substanz“ orientierten Nachrichtenjournalismus folgen würden, wodurch die Zuhörer auch zu einer Inanspruchnahme sowohl der Hörfunksendungen der Berufungswerberin als auch der medialen Produkte des Unternehmens, welches die Nachrichtensendungen bereitstelle, angeregt werden könnten.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2013