Norm
PrR-G §19 Abs5Leitsatz
Umstände des Falls legen die Vermutung nahe, dass die in Rede stehenden Sendungen finanziell unterstützt wurden. Auf Grund der nicht vollständig ermittelten vertraglichen Beziehungen ist es für den BKS aber nicht möglich, diesbezüglich eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen. Es ist geboten, den wahren wirtschaftlichen Gehalt der in Rede stehenden Transaktionen zu ermitteln. Dazu ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung unerlässlich, da im Wege von Rede und Gegenrede aller an der Sache beteiligten Personen gerade auch unter dem Aspekt der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der getätigten Aussagen, die vorgenannten Fragen zu klären sein werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2013