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83/01Norm
UVP-G 1993 §3 Abs6Rechtssatz
1. Änderungen von bestehenden Vorhaben, bei denen in Anhang 1 UVP-G von einem "Neubau" gesprochen wird, sind nicht UVPpflichtig.
2. Zum Tatbestandsmerkmal des Bestehens einer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Durchführung einer UVP im Rahmen der Übergangsbestimmung des § 46 Abs. 9 UVP-G 2000: Der Gesetzgeber hat für den Fall der Änderung von Flughäfen oder Flugfeldern, ausgenommen für die Erweiterung von Pisten, im UVP-G 1993 keine UVP-Pflicht vorgesehen und daher auch keine der UVP-Richtlinie entsprechenden Kriterien oder Schwellenwerte festgelegt. Es ist daher bei derartigen Vorhaben eine individuelle Prüfung im Hinblick auf die in Art. 2 Abs. 1 der UVP-Richtlinie genannten Kriterien (Art, Größe und Standort) durchzuführen, ob mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist.2. Zum Tatbestandsmerkmal des Bestehens einer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Durchführung einer UVP im Rahmen der Übergangsbestimmung des Paragraph 46, Absatz 9, UVP-G 2000: Der Gesetzgeber hat für den Fall der Änderung von Flughäfen oder Flugfeldern, ausgenommen für die Erweiterung von Pisten, im UVP-G 1993 keine UVP-Pflicht vorgesehen und daher auch keine der UVP-Richtlinie entsprechenden Kriterien oder Schwellenwerte festgelegt. Es ist daher bei derartigen Vorhaben eine individuelle Prüfung im Hinblick auf die in Artikel 2, Absatz eins, der UVP-Richtlinie genannten Kriterien (Art, Größe und Standort) durchzuführen, ob mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist.
3. Aufgabe der Einzelfallprüfung nach der UVP-Richtlinie kann nur eine sehr allgemeine Feststellung sein, ob mit "erheblichen" Auswirkungen auf die Umwelt zu "rechnen" ist. Eine konkrete Beurteilung der Auswirkungen eines Vorhabens in allen Einzelheiten bleibt den hiefür vorgesehenen Bewilligungsverfahren vorbehalten.
Schlagworte
Änderung, Neubau; Einzelfallprüfung; UVP-Richtlinie, Anwendung, direkte; Übergangsbestimmungen, gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Flughäfen, Flugfelder;Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012