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83/01Norm
UVP-G 2000 §2 Abs2Rechtssatz
1. Soll in geringer Entfernung zu einer bestehenden Mastschweineanlage auf demselben Grundstück eine weitere derartige Anlage errichtet werden, und soll der Betrieb im Rahmen einer einheitlichen Bewirtschaftung innerhalb des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes erfolgen, so bilden der bestehende und der neu zu errichtende Mastschweinestall – infolge dieses räumlichen und sachlichen Zusammenhangen - ein einheitliches Vorhaben i.S.d. UVP-G 2000.
2. Der Begriff des Vorhabens ist im Fall eines Änderungsantrages auch für bereits bestehende Anlagen oder bereits durchgeführte Eingriffe in der Natur zu verwenden, nicht nur für künftige Projekte. Somit ist auch im Fall der Änderung bereits bestehender Vorhaben eine gesamtheitliche Betrachtung des Altbestandes mit dem neu zu errichtenden Vorhabensteil vorzunehmen.
3. Erreicht ein Vorhaben einen in Spalte 3 des Anhanges 1 UVP-G 2000
(hier: Z 43 lit. b) festgelegten Schwellenwert, so ist eine Einzelfallprüfung bereits dann durchzuführen, wenn sich nur ein Teil des Vorhabens, von dem Emissionen ausgehen, im schutzwürdigen Gebiet (hier: nahe Siedlungsgebieten) befindet.(hier: Ziffer 43, Litera b,) festgelegten Schwellenwert, so ist eine Einzelfallprüfung bereits dann durchzuführen, wenn sich nur ein Teil des Vorhabens, von dem Emissionen ausgehen, im schutzwürdigen Gebiet (hier: nahe Siedlungsgebieten) befindet.
4. Eine Berücksichtigung künftiger, aber derzeit mangels einer noch nicht erteilten raumordnungsrechtlichen Genehmigung nicht rechtsverbindlich festgelegter „Siedlungsgebiete" sieht das UVP-G 2000 nicht vor.
5. Nicht jede Berührung oder Beeinflussung eines schutzwürdigen Gebietes löst eine UVP-Pflicht aus, sondern nur jene Beeinträchtigungen, die den Schutzzweck dieses Gebietes wesentlich negativ beeinflussen. Für die Lage in oder nahe Siedlungsgebieten ist konkret zu beurteilen, ob die Bevölkerung in diesen Gebieten durch gesundheitsgefährliche bzw. lebensbedrohende oder das Wohlbefinden erheblich einschränkende Immissionen wesentlich beeinträchtigt ist.
Schlagworte
Änderung, Vorhaben, bestehendes; Einzelfallprüfung; Einzelfallprüfung, erhebliche Umweltauswirkungen, technische Richtlinien; Einzelfallprüfung, schutzwürdiges Gebiet, Schutzzweck; Schutzwürdiges Gebiet, Siedlungsgebiet; Vorhaben, Einheit; Vorhaben, Einheit, Lage in schutzwürdigem Gebiet;Zuletzt aktualisiert am
18.06.2013