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83/01Norm
UVP-G 2000 §2 Abs5Rechtssatz
Der Umweltsenat vermag die in seiner Entscheidung vom 13. März 2000, US 5/2000/1-13 („Altmannsdorf“), vertretene Rechtsansicht nicht aufrecht zu erhalten, wonach bei Feststellung der Größe eines Vorhabens nicht auf eine vom Parteiwillen abhängige Begrenzung der künftigen Nutzung eines zu verwirklichenden Vorhabens abzustellen sei, selbst wenn diese zu Beschränkungen durch individuell-konkrete Rechtsakte führt. Die Größe eines Betriebes im Sinn einer rechtlich und technisch zulässigen Maximalnutzung ist von der vorhandenen Stellfläche sowie der jeweiligen Gewichtszahl der gehaltenen Tiere abhängig. Die Gewichtszahl ergibt sich ihrerseits wiederum aus betrieblichen Dispositionen, wie Mastpraxis und Mastendgewicht, und ist damit vom subjektiven Parteiwillen abhängig. Dass dem Antrag Bedeutung in Hinblick auf die Definition der Kapazität zukommt, ergibt sich schon aus der Definition des Begriffes „Kapazität“ als „genehmigte oder beantragte Größe oder Leistung eines Vorhabens“ in § 2 Abs. 5 UVP-G 2000.Der Umweltsenat vermag die in seiner Entscheidung vom 13. März 2000, US 5/2000/1-13 („Altmannsdorf“), vertretene Rechtsansicht nicht aufrecht zu erhalten, wonach bei Feststellung der Größe eines Vorhabens nicht auf eine vom Parteiwillen abhängige Begrenzung der künftigen Nutzung eines zu verwirklichenden Vorhabens abzustellen sei, selbst wenn diese zu Beschränkungen durch individuell-konkrete Rechtsakte führt. Die Größe eines Betriebes im Sinn einer rechtlich und technisch zulässigen Maximalnutzung ist von der vorhandenen Stellfläche sowie der jeweiligen Gewichtszahl der gehaltenen Tiere abhängig. Die Gewichtszahl ergibt sich ihrerseits wiederum aus betrieblichen Dispositionen, wie Mastpraxis und Mastendgewicht, und ist damit vom subjektiven Parteiwillen abhängig. Dass dem Antrag Bedeutung in Hinblick auf die Definition der Kapazität zukommt, ergibt sich schon aus der Definition des Begriffes „Kapazität“ als „genehmigte oder beantragte Größe oder Leistung eines Vorhabens“ in Paragraph 2, Absatz 5, UVP-G 2000.
Schlagworte
Kapazität; Massentierhaltungen, Plätze; Massentierhaltungen, Mastgeflügelplätze;Zuletzt aktualisiert am
18.06.2013