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83/01Norm
UVP-G 2000 §3 Abs7Rechtssatz
Bei der Frage der Zulässigkeit eines Devolutionsatrages einer Gemeinde im Feststellungsverfahren kommt es darauf an, ob die Rechtsstellung der Gemeinde, deren Parteistellung auch im Feststellungsverfahren der Einhaltung von Rechtsvorschriften zum Schutz der Umwelt oder der von der Gemeinde wahrzunehmenden öffentlichen Interessen dient, durch eine Verletzung der Entscheidungspflicht beeinträchtigt wird. Im Hinblick auf die Sperrwirkung mit Nichtigkeitssanktion gem. § 3 Abs. 6 UVP-G 2000 ist der Umstand, dass ein Feststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, der Rechtsstellung der Gemeinde nicht nachteilig.Bei der Frage der Zulässigkeit eines Devolutionsatrages einer Gemeinde im Feststellungsverfahren kommt es darauf an, ob die Rechtsstellung der Gemeinde, deren Parteistellung auch im Feststellungsverfahren der Einhaltung von Rechtsvorschriften zum Schutz der Umwelt oder der von der Gemeinde wahrzunehmenden öffentlichen Interessen dient, durch eine Verletzung der Entscheidungspflicht beeinträchtigt wird. Im Hinblick auf die Sperrwirkung mit Nichtigkeitssanktion gem. Paragraph 3, Absatz 6, UVP-G 2000 ist der Umstand, dass ein Feststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, der Rechtsstellung der Gemeinde nicht nachteilig.
Schlagworte
Berufung gegen Verfahrensanordnung, Zulässigkeit; Devolutionsantrag, Feststellungsverfahren, Zulässigkeit;Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008