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83/01Norm
UVP-G 2000 §3 Abs4Rechtssatz
1. Eine Einzelfallprüfung für ein Schigebietsvorhaben nach Anhang 1 Z 12 lit c UVP-G 2000 kann nur ausgelöst werden, wenn das Vorhaben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen jedenfalls in1. Eine Einzelfallprüfung für ein Schigebietsvorhaben nach Anhang 1 Ziffer 12, Litera c, UVP-G 2000 kann nur ausgelöst werden, wenn das Vorhaben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen jedenfalls in
einem schutzwürdigen Gebiet der Kategorie A liegt. Hätte nämlich der Gesetzgeber eine andere Interpretation zulassen wollen – wie bei den Straßenbauvorhaben in Anhang 1 Z 9 lit. g, h und i, odereinem schutzwürdigen Gebiet der Kategorie A liegt. Hätte nämlich der Gesetzgeber eine andere Interpretation zulassen wollen – wie bei den Straßenbauvorhaben in Anhang 1 Ziffer 9, Litera g, h und i, oder
den Bahnbauvorhaben in Anhang 1 Z 10 lit. e, f, g, und h, worin jeweils schon das Berühren des schutzwürdigen Gebietes durch das Vorhaben ein Tatbestandselement bildet –, so hätte er dies in Z 12den Bahnbauvorhaben in Anhang 1 Ziffer 10, Litera e, f, g,, und h, worin jeweils schon das Berühren des schutzwürdigen Gebietes durch das Vorhaben ein Tatbestandselement bildet –, so hätte er dies in Ziffer 12
c auch ausdrücklich angeführt.
2. Gemäß § 3 Abs. 4 UVP-G 2000 sind schutzwürdige Gebiete der Kategorien A, C, D oder E des Anhanges 2 nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Tag der Einleitung des Verfahrens ausgewiesen oder in die Liste der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (Kategorie A des Anhanges 2) aufgenommen sind.2. Gemäß Paragraph 3, Absatz 4, UVP-G 2000 sind schutzwürdige Gebiete der Kategorien A, C, D oder E des Anhanges 2 nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Tag der Einleitung des Verfahrens ausgewiesen oder in die Liste der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (Kategorie A des Anhanges 2) aufgenommen sind.
Schlagworte
Feststellungsverfahren, Gegenstand; Kumulationsbestimmung, Abgrenzung zur Änderung; Schutzwürdiges Gebiet, Ausweisung; Schutzwürdiges Gebiet, besonderes Schutzgebiet; Schutzwürdiges Gebiet, Lage in einem schutzwürdigen Gebiet/Berührung eines schutzwürdigen Gebietes; Vogelschutzgebiet, faktischesZuletzt aktualisiert am
18.06.2013