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83/01Norm
UVP-G 2000 §3 Abs7Rechtssatz
Die Entnahme von Kies ist ein von der Gewinnungsabsicht iSd. § 1 Z 2 MinroG unabhängiger Tatbestand nach Z 25 des Anhanges 1 UVP-G 2000, unabhängig davon, dass ein Vorhaben Zwecken der Renaturierung eines Flusses dient und mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.Die Entnahme von Kies ist ein von der Gewinnungsabsicht iSd. Paragraph eins, Ziffer 2, MinroG unabhängiger Tatbestand nach Ziffer 25, des Anhanges 1 UVP-G 2000, unabhängig davon, dass ein Vorhaben Zwecken der Renaturierung eines Flusses dient und mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.
Schlagworte
Anhang, Interpretation, Materiengesetze; Rohstoffgewinnung, Entnahme von mineralischen RohstoffenZuletzt aktualisiert am
23.11.2009