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83/01Norm
UVP-G 2000 §3 Abs2Rechtssatz
1. Wird der Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet festgelegt wurde, nicht (wesentlich) beeinträchtigt, ist dennoch zu prüfen, ob das Vorhaben andere Schutzgüter beeinträchtigt. Für diese Prüfung sind jedoch die Schwellenwerte des Anhangs 1 Spalte 1 oder 2 UVP-G 2000 relevant. Demnach bleibt gemäß § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 noch zu prüfen, ob das Vorhaben mit anderen Vorhaben in einem räumlichen Zusammenhang steht und mit diesen gemeinsam den höheren Schwellenwert des Anhanges 1 Spalte 1 oder 2 UVP-G 2000 erreicht, und bejahendenfalls aufgrund einer Kumulierung der Auswirkungen mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.1. Wird der Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet festgelegt wurde, nicht (wesentlich) beeinträchtigt, ist dennoch zu prüfen, ob das Vorhaben andere Schutzgüter beeinträchtigt. Für diese Prüfung sind jedoch die Schwellenwerte des Anhangs 1 Spalte 1 oder 2 UVP-G 2000 relevant. Demnach bleibt gemäß Paragraph 3, Absatz 2, UVP-G 2000 noch zu prüfen, ob das Vorhaben mit anderen Vorhaben in einem räumlichen Zusammenhang steht und mit diesen gemeinsam den höheren Schwellenwert des Anhanges 1 Spalte 1 oder 2 UVP-G 2000 erreicht, und bejahendenfalls aufgrund einer Kumulierung der Auswirkungen mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
2. Gemäß Anhang 1 Z 43 UVP-G 2000 bleiben „betreffend lit. a und lit. b: … Bestände bis zu 5 % der Platzzahlen ...2. Gemäß Anhang 1 Ziffer 43, UVP-G 2000 bleiben „betreffend Litera a und lit. b: … Bestände bis zu 5 % der Platzzahlen ...
unberücksichtigt“. In Hinblick auf den Schwellenwert von 2.500 Mastschweineplätzen sind daher Betriebe unter 125 Mastschweineplätzen nicht in die Berechnung mit ein zu beziehen. Der höhere Schwellenwert wird daher nicht erreicht und eine Prüfung der Kumulierungswirkungen kann schon aus diesem Grund unterbleiben.
Schlagworte
Einzelfallprüfung, erhebliche Umweltauswirkungen, Wasserschutzgebiet; Einzelfallprüfung, schutzwürdiges Gebiet, Schutzzweck; Kumulationsbestimmung, Erreichung des Schwellenwertes bei Massentierhaltungen; Kumulationsbestimmung, Prüfmaßstab bei Lage in schutzwürdigen Gebieten; Massentierhaltungen, Mastschweine; ParteiengehörZuletzt aktualisiert am
26.05.2010