Index
83/01Norm
UVP-G 2000 §3 Abs7Rechtssatz
Bei einem Landschaftsschutzgebiet kommt als Schutzzweck nur der Schutz des Landschaftsbildes, nicht aber auch der Schutz der menschlichen Gesundheit in Betracht
Schlagworte
Einzelfallprüfung, erhebliche Umweltauswirkungen, Abgrenzung zu bestehendem Vorhaben; Einzelfallprüfung, erhebliche Umweltauswirkungen, Prognose; Einzelfallprüfung, schutzwürdiges Gebiet, SchutzzweckZuletzt aktualisiert am
06.06.2012