RS Verg 1997/1/29 F-17/96-18

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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Norm

BVergG 1993 §92 Abs1
AVG §8
AVG §9
AVG §10

Rechtssatz

Ist der Einschreiter für eine GmbH, der behauptet deren Geschäftsführer zu sein, zu keinem Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens imstande, einen schriftlichen Beleg für die Existenz des Unternehmens, dessen Rechtsform und insbesondere für seine Vertretungsvollmacht bzw. Geschäftsführereigenschaft zu erbringen, mangelt ihm die Parteifähigkeit iSd §§ 8ff AVG. Er ist daher nicht berechtigt ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten.Ist der Einschreiter für eine GmbH, der behauptet deren Geschäftsführer zu sein, zu keinem Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens imstande, einen schriftlichen Beleg für die Existenz des Unternehmens, dessen Rechtsform und insbesondere für seine Vertretungsvollmacht bzw. Geschäftsführereigenschaft zu erbringen, mangelt ihm die Parteifähigkeit iSd Paragraphen 8 f, f, AVG. Er ist daher nicht berechtigt ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten.

Entscheidungstexte

  • F-17/96-18
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 29.01.1997 F-17/96-18

Schlagworte

Nachprüfungsverfahren, Unternehmer, Geschäftsführer, Nachweis der Vertretungsbefugnis;

Dokumentnummer

VERGR_19970129_F_17_96_18_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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