Norm
BVergG 1993 §92 Abs1Rechtssatz
Ist der Einschreiter für eine GmbH, der behauptet deren Geschäftsführer zu sein, zu keinem Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens imstande, einen schriftlichen Beleg für die Existenz des Unternehmens, dessen Rechtsform und insbesondere für seine Vertretungsvollmacht bzw. Geschäftsführereigenschaft zu erbringen, mangelt ihm die Parteifähigkeit iSd §§ 8ff AVG. Er ist daher nicht berechtigt ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten.Ist der Einschreiter für eine GmbH, der behauptet deren Geschäftsführer zu sein, zu keinem Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens imstande, einen schriftlichen Beleg für die Existenz des Unternehmens, dessen Rechtsform und insbesondere für seine Vertretungsvollmacht bzw. Geschäftsführereigenschaft zu erbringen, mangelt ihm die Parteifähigkeit iSd Paragraphen 8 f, f, AVG. Er ist daher nicht berechtigt ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nachprüfungsverfahren, Unternehmer, Geschäftsführer, Nachweis der Vertretungsbefugnis;Dokumentnummer
VERGR_19970129_F_17_96_18_01