Norm
BVergG 1993 idF BGBl 776/1996 §92 Abs1Rechtssatz
Ein von einer Bietergemeinschaft an das Bundesvergabeamt gestellter Antrag ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die fehlende Unterzeichnung einer Gesellschaft der Bietergemeinschaft ist ein verbesserungsfähiger Formmangel iSd § 13 Abs 3 AVG.Ein von einer Bietergemeinschaft an das Bundesvergabeamt gestellter Antrag ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die fehlende Unterzeichnung einer Gesellschaft der Bietergemeinschaft ist ein verbesserungsfähiger Formmangel iSd Paragraph 13, Absatz 3, AVG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nachprüfungsverfahren, Antrag, Bietergemeinschaft, Formerfordernisse, Unterfertigung durch alle Gesellschafter;Dokumentnummer
VERGR_19970428_N_8_97_5_02