RS Verg 1997/10/28 N-21/97-17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1997
beobachten
merken

Rechtssatz

Einem mitbietenden Unternehmer ist in einem von einem anderen Bieter eingeleiteten Nachprüfungsverfahren dann Parteistellung zu gewähren, wenn in diesem Verfahren darüber abgesprochen werden soll, ob ihm der Zuschlag erteilt werden kann. Ist der Verfahrensgegenstand aber konkret darauf beschränkt, ob das Verfahren entsprechend den Bestimmungen des BVergG durchgeführt wurde, ist dem Mitbieter nur Beteiligtenstellung zuzuerkennen.

Entscheidungstexte

  • N-21/97-17
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 28.10.1997 N-21/97-17

Veröffentlichungen

Connex 1997/10, 46

Schlagworte

Nachprüfungsverfahren, mitbietender Unternehmer, Parteistellung, Beteiligtenstellung;

Dokumentnummer

VERGR_19971028_N_21_97_17_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten