Norm
BVergG 1997 §113Rechtssatz
Bestünde zwischen Bundes- und Landesvergabekontrollinstanzen eine Doppelzuständigkeit in dem Sinn, daß beide über das selbe Vergabeverfahren zu entscheiden hätten, wäre dies ein Widerspruch zu Art 83 Abs 2 B-VG.Bestünde zwischen Bundes- und Landesvergabekontrollinstanzen eine Doppelzuständigkeit in dem Sinn, daß beide über das selbe Vergabeverfahren zu entscheiden hätten, wäre dies ein Widerspruch zu Artikel 83, Absatz 2, B-VG.
Entscheidungstexte
Veröffentlichungen
bbl 1998/179 = wbl 1998/249Schlagworte
Bundesvergabeamt, Zuständigkeit, Kompetenzabgrenzung zu Landesbehörden, verfassungsrechtliches Gebot der präzisen Abgrenzung von Behördenzuständigkeiten;Dokumentnummer
VERGR_19980114_F_17_97_5_02