RS Verg 1998/11/11 N-35/98-12

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Norm

ABGB §862
ABGB §863
BVergG 1997 §115
  1. ABGB § 862 heute
  2. ABGB § 862 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 863 heute
  2. ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Ein zur Sicherung des Anspruchs auf Zuschlagserteilung gestellter Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 862 ABGB als stillschweigend erklärte Verlängerung der Bindungsdauer des Angebotes anzusehen.Ein zur Sicherung des Anspruchs auf Zuschlagserteilung gestellter Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß Paragraph 862, ABGB als stillschweigend erklärte Verlängerung der Bindungsdauer des Angebotes anzusehen.

Entscheidungstexte

  • N-35/98-12
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 11.11.1998 N-35/98-12

Schlagworte

Bindungsdauer des Angebots, konkludente Verlängerung, Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens;

Dokumentnummer

VERGR_19981111_N_35_98_12_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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