RS Verg 1998/11/30 N-33/98-17

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Veröffentlicht am 30.11.1998
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Norm

BVergG 1997 §113 Abs1
BVergG 1997 §113 Abs2
ZPO §228

Rechtssatz

Obgleich das Bundesvergabegesetz keine ausdrückliche gesetzliche Zuständigkeit des Bundesvergabeamts zur Feststellung der Nichtigkeit der Zuschlagserteilung kennt, ist das Bundesvergabeamt dennoch zu einer solchen Feststellung berufen, weil nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes jede Verwaltungsbehörde im Rahmen ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichs zur amtswegigen Erlassung von Feststellungsbescheiden ermächtigt ist, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht und die Verwaltungsvorschriften dies nicht ausdrücklich ausschließen.

Entscheidungstexte

  • N-33/98-17
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 30.11.1998 N-33/98-17

Veröffentlichungen

wbl 1999/199

Schlagworte

Bundesvergabeamt, Zuständigkeit zur Erlassung von Feststellungsbescheiden über die Nichtigkeit der Zuschlagserteilung;

Dokumentnummer

VERGR_19981130_N_33_98_17_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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