Rechtssatz
Obgleich das Bundesvergabegesetz keine ausdrückliche gesetzliche Zuständigkeit des Bundesvergabeamts zur Feststellung der Nichtigkeit der Zuschlagserteilung kennt, ist das Bundesvergabeamt dennoch zu einer solchen Feststellung berufen, weil nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes jede Verwaltungsbehörde im Rahmen ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichs zur amtswegigen Erlassung von Feststellungsbescheiden ermächtigt ist, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht und die Verwaltungsvorschriften dies nicht ausdrücklich ausschließen.
Entscheidungstexte
Veröffentlichungen
wbl 1999/199Schlagworte
Bundesvergabeamt, Zuständigkeit zur Erlassung von Feststellungsbescheiden über die Nichtigkeit der Zuschlagserteilung;Dokumentnummer
VERGR_19981130_N_33_98_17_02