Norm
BVergG 1997 §109 Abs8Rechtssatz
Ein während der Sperrfrist des § 109 Abs 8 BVergG erteilter Zuschlag ist absolut nichtig.Ein während der Sperrfrist des Paragraph 109, Absatz 8, BVergG erteilter Zuschlag ist absolut nichtig.
Entscheidungstexte
Veröffentlichungen
wbl 1999/199Schlagworte
Schlichtungsverfahren, Zuschlag während der Sperrfrist, Nichtigkeit;Dokumentnummer
VERGR_19981130_N_33_98_17_07