Norm
BVergG 1997 §116 Abs3Rechtssatz
Betreffen die nachteiligen Folgen eines vorläufigen Zuschlagsverbotes Umstände, die ohne Mitwirkung der Partei durch die Behörde nicht feststellbar sind, trifft die Partei diesbezüglich eine Mitwirkungspflicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Einstweilige Verfügung, Interessenabwägung, Überwiegen der nachteiligen Folgen, Behauptungslast und Bescheinigungslast des Auftraggebers;Dokumentnummer
VERGR_19990309_N_10_99_6_04