RS Verg 1999/4/13 S-48/99-8;, S-49/99-10;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1999
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Norm

BVergG 1997 §16 Abs3
BVergG 1997 §52 Abs1 Z2
AuslBG §28b
  1. AuslBG § 28b heute
  2. AuslBG § 28b gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019
  3. AuslBG § 28b gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2013
  4. AuslBG § 28b gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2011
  5. AuslBG § 28b gültig von 01.07.2002 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2002
  6. AuslBG § 28b gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/1999
  7. AuslBG § 28b gültig von 01.01.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 776/1996
  8. AuslBG § 28b gültig von 01.01.1996 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 895/1995
  9. AuslBG § 28b gültig von 01.07.1993 bis 31.12.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 463/1993

Rechtssatz

Die §§ 16 Abs 3, 52 Abs 1 Z 2 BVergG sind verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass eine negative Auskunft gem § 28b AuslBG bloß ein Indiz für das Fehlen der beruflichen Zuverlässigkeit liefert, es dem Bieter aber offensteht, Umstände darzutun, die trotz zweimaliger Verurteilung nach dem AuslBG seine Zuverlässigkeit als gegeben erscheinen lassen.Die Paragraphen 16, Absatz 3, 52, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG sind verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass eine negative Auskunft gem Paragraph 28 b, AuslBG bloß ein Indiz für das Fehlen der beruflichen Zuverlässigkeit liefert, es dem Bieter aber offensteht, Umstände darzutun, die trotz zweimaliger Verurteilung nach dem AuslBG seine Zuverlässigkeit als gegeben erscheinen lassen.

Der Auftraggeber hat zu beachten, ob die konkreten Verurteilungen zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geeignet sind, die berufliche Zuverlässigkeit in Frage zu stellen, wobei insbesondere auch darauf Rücksicht zu nehmen ist, welche konkreten organisatorischen und personellen Maßnahmen in der Zwischenzeit von dem betroffenen Unternehmen vorgenommen wurden.

Entscheidungstexte

  • S-48/99-8 ua
    Entscheidungstext Bundes-Vergabekontrollkommission Empfehlung 13.04.1999 S-48/99-8 ua

Veröffentlichungen

bbl 1999/189 = Connex 1999/5, 54

Schlagworte

Ausscheiden von Angeboten, berufliche Zuverlässigkeit, negative Auskunft nach dem AuslBG nur Indiz, verfassungskonforme Interpretation;

Dokumentnummer

VERGR_19990413_S_48_99_8_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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