RS Verg 1999/6/21 N-24/99-8

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.1999
beobachten
merken

Norm

BVergG 1997 §16 Abs1
BVergG 1997 §52 Abs1 Z8
ABGB §871
  1. ABGB § 871 heute
  2. ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Ein widersprüchliches Angebot liegt vor, wenn der Bieter im zur Verlesung bestimmten Blatt der Angebotsunterlagen irrtümlich nicht den Gesamtpreis sondern bloß den Preis für die Grundausstattung eingetragen hat, während sich aus anderen, aber nicht zur Verlesung bestimmten Teilen des Angebotes der korrekte Gesamtpreis ergibt, dieser aber eben nicht verlesen worden ist. Eine Behebung dieses Widerspruches durch Irrtumsanfechtung des Angebotes ist nicht zulässig, weil die Irrtumsanfechtung dem Bieter insoweit ein Gestaltungsrecht zu einer nachträglichen Änderungen seines Angebotes einräumen würde. Überdies kann es sich bei einer solchen Sachlage bei dem verlesenen Preis nicht um einen angemessenen Preis iSd § 16 Abs 1 BVergG handeln.Ein widersprüchliches Angebot liegt vor, wenn der Bieter im zur Verlesung bestimmten Blatt der Angebotsunterlagen irrtümlich nicht den Gesamtpreis sondern bloß den Preis für die Grundausstattung eingetragen hat, während sich aus anderen, aber nicht zur Verlesung bestimmten Teilen des Angebotes der korrekte Gesamtpreis ergibt, dieser aber eben nicht verlesen worden ist. Eine Behebung dieses Widerspruches durch Irrtumsanfechtung des Angebotes ist nicht zulässig, weil die Irrtumsanfechtung dem Bieter insoweit ein Gestaltungsrecht zu einer nachträglichen Änderungen seines Angebotes einräumen würde. Überdies kann es sich bei einer solchen Sachlage bei dem verlesenen Preis nicht um einen angemessenen Preis iSd Paragraph 16, Absatz eins, BVergG handeln.

Entscheidungstexte

  • N-24/99-8
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 21.06.1999 N-24/99-8

Schlagworte

Ausscheiden von Angeboten, widersprüchliche, irrtümlich falsche Angabe des Gesamtpreises, keine Mängelbehebung;

Anmerkung

Vgl auch die das selbe Vergabeverfahren betreffenden Verfahren B-VKK 30.3.1999 S-35/99-16 BVA 20.4.1999 N-20/99-9 BVA 12.5.1999 N-20/99-21

Dokumentnummer

VERGR_19990621_N_24_99_8_08
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten