Rechtssatz
Wird in einem Bescheid des BVA die im Nachprüfungsverfahren gegenständliche Auftraggeberentscheidung mit einem falschen Datum angegeben, ist der Bescheid zu berichtigen, wenn dieser Irrtum für die Parteien und die Behörde nach der Bescheidbegründung und der Aktenlage offenkundig ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bundesvergabeamt, Bescheidberichtigung;Dokumentnummer
VERGR_19991216_N_11_99_43_01