RS Verg 1999/12/16 N-11/99-43;, N-12/99-43;

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Rechtssatz

Wird in einem Bescheid des BVA die im Nachprüfungsverfahren gegenständliche Auftraggeberentscheidung mit einem falschen Datum angegeben, ist der Bescheid zu berichtigen, wenn dieser Irrtum für die Parteien und die Behörde nach der Bescheidbegründung und der Aktenlage offenkundig ist.

Entscheidungstexte

  • N-11/99-43 ua
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 16.12.1999 N-11/99-43 ua

Schlagworte

Bundesvergabeamt, Bescheidberichtigung;

Dokumentnummer

VERGR_19991216_N_11_99_43_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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