Norm
BVergG 1997 §3Rechtssatz
Vergabeverfahren können nur Vorgänge sein, die letztlich zum Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages führen sollen. Das BVergG ist daher nicht auf die Ausschreibung der Sachverständigentätigkeit als Fahrprüfer anwendbar, weil die Bestellung einen Hoheitsakt darstellt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Geltungsbereich, sachlicher, Dienstleistungsaufträge, keiner bei hoheitlichem Tätigwerden eines öffentlichen Auftraggebers; Begriffsbestimmungen, Vergabeverfahren, hoheitliches Tätigwerden;Dokumentnummer
VERGR_20000313_N_8_00_3_01