RS Verg 2001/2/2 N-12/01-16;, N-15/01-7;

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Veröffentlicht am 02.02.2001
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Rechtssatz

Einem Antrag auf Berichtigung der Bezeichnung des Gesellschafters einer Bietergemeinschaft im laufenden Verfahren ist statt zu geben, wenn in einer jeden Zweifel auszuschließenden Weise klargestellt ist, wer Gesellschafter und daher auch Partei im Nachprüfungsverfahren ist.

Entscheidungstexte

  • N-12/01-16
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 02.02.2001 N-12/01-16

Schlagworte

Bundesvergabeamt, Bescheidberichtigung;

Dokumentnummer

VERGR_20010202_N_12_01_16_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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