RS Verg 2001/10/9 N-102/01-10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2001
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Norm

BVergG 1997 §116 Abs1
BVergG 1997 §116 Abs3
AVG §59 Abs1

Rechtssatz

Im Rahmen einer Interessenabwägung gemäß § 116 Abs 3 BVergG ist zu beachten, dass über Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung auch mittels Teilbescheid iSd § 59 Abs 1 dritter Satz AVG entschieden werden kann. Verfahrensgegenstand eines Antrags zur Aussetzung der Zuschlagsentscheidung ist zwar jeweils ein einziger Anspruch auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zur Aussetzung der Zuschlagsentscheidung, doch können diese Ansprüche ohne Veränderung ihrer Natur quantitativ geteilt werden, wenn die Aussetzung jeweils für einen bestimmten Zeitraum beantragt wird und Zeiträume kalendermäßig teilbar sind.Im Rahmen einer Interessenabwägung gemäß Paragraph 116, Absatz 3, BVergG ist zu beachten, dass über Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung auch mittels Teilbescheid iSd Paragraph 59, Absatz eins, dritter Satz AVG entschieden werden kann. Verfahrensgegenstand eines Antrags zur Aussetzung der Zuschlagsentscheidung ist zwar jeweils ein einziger Anspruch auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zur Aussetzung der Zuschlagsentscheidung, doch können diese Ansprüche ohne Veränderung ihrer Natur quantitativ geteilt werden, wenn die Aussetzung jeweils für einen bestimmten Zeitraum beantragt wird und Zeiträume kalendermäßig teilbar sind.

So kann die Beachtung des Grundsatzes des gelindesten Mittels dazu führen, dass eine einstweilige Verfügung für einen kürzeren als den beantragten Zeitraum erlassen wird.

Entscheidungstexte

  • N-20/99-9
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 20.04.1999 N-20/99-9
  • N-46/00-11
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 04.09.2000 N-46/00-11
  • N-43/01-10
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 05.04.2001 N-43/01-10
  • N-53/01-30
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 27.08.2001 N-53/01-30
  • N-102/01-10
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 09.10.2001 N-102/01-10

Veröffentlichungen

ZVB 2002/4, 9 (Latzenhofer) ZVB 2001/53, 133 ZVB 2001/54, 134

Schlagworte

Einstweilige Verfügung, Antrag, Verfahrensgegenstand, Aussetzung, Teilbescheid, Dauer, gelindestes Mittel;

Dokumentnummer

VERGR_20011009_N_102_01_10_11
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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