RS Verg 2001/11/22 N-107/01-13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2001
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Norm

BVergG 1997 §116 Abs3
AVG §38a
  1. AVG § 38a heute
  2. AVG § 38a gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011
  3. AVG § 38a gültig von 01.07.1995 bis 31.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995

Rechtssatz

Das Bundesvergabeamt hat die Frage der Berücksichtigung der Erfolgsaussichten eines Antrages auf Nichtigerklärung einer rechtswidrigen Auftraggeberentscheidung im Rahmen der gemäß § 116 Abs 3 BVergG durchzuführenden Interessenabwägung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Auftraggeber könnte durch Erteilung des Zuschlages das Vergabeverfahren beenden. Dies würde allerdings dem Sinn und Zweck der Vorlage widersprechen, da die Beantwortung der gestellten Vorabentscheidungsfragen für die weitere Entscheidung erforderlich ist. Im Rahmen eines, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gerichteten, Verfahrens des Antragstellers ist dieser Umstand bei der Interessenabwägung gemäß § 116 Abs 3 BVergG auch mit zu berücksichtigen.Das Bundesvergabeamt hat die Frage der Berücksichtigung der Erfolgsaussichten eines Antrages auf Nichtigerklärung einer rechtswidrigen Auftraggeberentscheidung im Rahmen der gemäß Paragraph 116, Absatz 3, BVergG durchzuführenden Interessenabwägung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Auftraggeber könnte durch Erteilung des Zuschlages das Vergabeverfahren beenden. Dies würde allerdings dem Sinn und Zweck der Vorlage widersprechen, da die Beantwortung der gestellten Vorabentscheidungsfragen für die weitere Entscheidung erforderlich ist. Im Rahmen eines, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gerichteten, Verfahrens des Antragstellers ist dieser Umstand bei der Interessenabwägung gemäß Paragraph 116, Absatz 3, BVergG auch mit zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • N-107/01-08
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 29.10.2001 N-107/01-08
  • N-107/01-13
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 22.11.2001 N-107/01-13

Schlagworte

Einstweilige Verfügung, Interessenabwägung, Erfolgsaussichten im Nachprüfungsverfahren, Vorfrage, zu einer Vorfrage anhängiges Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH;

Dokumentnummer

VERGR_20011122_N_107_01_13_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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