Norm
BVergG 1997 §115 Abs5Rechtssatz
Die vom Auftraggeber eingewendete "Ungültigkeit" des verfahrenseinleitenden Antrages aufgrund des Fehlens einer eigenhändigen und urschriftlichen Unterschrift liegt nicht vor, da eine solche zwar nicht auf der dem Auftraggeber zugestellten Ausfertigung, sehr wohl jedoch auf anderen Ausfertigungen angebracht ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nachprüfungsverfahren, Antrag, Form, Fertigung;Dokumentnummer
VERGR_20011205_N_132_01_8_01