RS Verg 2001/12/7 F-21/01-6

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.2001
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Norm

BVergG 1997 §113 Abs3
AVG §56

Rechtssatz

Die Frage, ob die Auftraggeberin die Vergabe des gegenständlichen Auftrages im Rahmen eines Verfahrens nach den Bestimmungen des BVergG durchzuführen und die Vorschriften eines offenen Verfahrens zu beachten gehabt hätte bzw ob durch das rechtswidrige Vorgehen der Auftraggeberin ein Schaden entstanden ist, kann in einem Verfahren gemäß § 113 Abs 3 BVergG nicht entschieden werden, da sich die Kompetenz des Bundesvergabeamtes auf die Feststellung gemäß § 113 Abs 3 BVergG beschränkt und Tatsachenbeschwerden vor dem Bundesvergabeamt nicht geltend zu machen sind. Die Erlassung des beantragten Feststellungsbescheides kommt daher ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage nicht in Betracht und diesbezügliche Anträge sind zurückzuweisen.Die Frage, ob die Auftraggeberin die Vergabe des gegenständlichen Auftrages im Rahmen eines Verfahrens nach den Bestimmungen des BVergG durchzuführen und die Vorschriften eines offenen Verfahrens zu beachten gehabt hätte bzw ob durch das rechtswidrige Vorgehen der Auftraggeberin ein Schaden entstanden ist, kann in einem Verfahren gemäß Paragraph 113, Absatz 3, BVergG nicht entschieden werden, da sich die Kompetenz des Bundesvergabeamtes auf die Feststellung gemäß Paragraph 113, Absatz 3, BVergG beschränkt und Tatsachenbeschwerden vor dem Bundesvergabeamt nicht geltend zu machen sind. Die Erlassung des beantragten Feststellungsbescheides kommt daher ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage nicht in Betracht und diesbezügliche Anträge sind zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • F-5/95-3
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 27.03.1995 F-5/95-3
    Ähnlich
  • F-23/96-12
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 06.02.1997 F-23/96-12
    Ähnlich
  • F-7/99-6
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 10.05.1999 F-7/99-6
    Ähnlich
  • F-12/99-10
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 26.08.1999 F-12/99-10
    Ähnlich
  • F-21/01-6
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 07.12.2001 F-21/01-6

Veröffentlichungen

RPA 2002, 35 (Etlinger)

Schlagworte

Nachprüfungsverfahren, Feststellungsbescheid, Unzulässigkeit, Bundesvergabeamt, Zuständigkeit;

Dokumentnummer

VERGR_20011207_F_21_01_6_03
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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