Norm
BVergG 1997 §115 Abs5Rechtssatz
Die vom Auftraggeber eingewendete "Ungültigkeit" des verfahrenseinleitenden Antrages aufgrund des Fehlens einer eigenhändigen und urschriftlichen Unterschrift liegt nicht vor, da die Unterschrift zwar nicht auf dem verfahrenseinleitenden Antrag, wohl aber auf den anderen Ausfertigungen angebracht ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nachprüfungsverfahren, Antrag, Form, Fertigung;Dokumentnummer
VERGR_20020128_N_132_01_23_01