Norm
BVergG 1997 §115 Abs5 Z6Rechtssatz
Ein Antrag, der nur für den Fall gestellt wird, dass die bislang erstgereihte Arbeitsgemeinschaft nicht ausgeschieden werden sollte, ist unter einer Bedingung gestellt und daher unzulässig. Da diese Bedingung nicht in der Nichtstattgabe eines Antrages besteht, handelt es sich nicht um einen Eventualantrag.
Entscheidungstexte
Veröffentlichungen
Connex 2002/7 und 8, 51 RdW 2002/559, 604 (Öhler/Weber) ZVB 2002/94, 253 (Latzenhofer)Schlagworte
Nachprüfungsverfahren, notwendiger Inhalt, Antrag, Begehren, bestimmtes, Bedingung, Unzulässigkeit;Dokumentnummer
VERGR_20020420_N_136_01_41_11