Norm
BVergG 1997 §115 Abs5 Z6Rechtssatz
Ein Antrag, der für den Fall, "sollte der gegenständliche Auftrag noch nicht erteilt worden sein", gestellt worden ist, ist als nicht durch einen Verfahrensschritt bedingt gestellter Antrag unzulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nachprüfungsverfahren, notwendiger Inhalt, Antrag, Begehren, bestimmtes, Bedingung, Unzulässigkeit;Dokumentnummer
VERGR_20020716_N_36_02_8_01