Norm
BVergG 1997 §115 Abs4Rechtssatz
Die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach Zuschlagserteilung ist eine materiellrechtliche Frist. Die Tage des Postenlaufs sind in den Fristenlauf einzurechnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Feststellungsverfahren, Frist, materiell-rechtlich;Dokumentnummer
VERGR_20021021_F_3_01_16_01