Norm
GewO 1994 §94 Z16Rechtssatz
Für die Beteiligung an einem Vergabeverfahren, welches insbesondere die Ausführung von Spleißungen und die Installation einer Video- und Stauüberwachungsanlage zum Inhalt hat, ist eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Elektrotechnik jedenfalls erforderlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Befugnis, Gewerbeberechtigung, Elektrotechnik;Dokumentnummer
VERGR_20030411_12N_23_03_13_01