Norm
AVG §19Text
Ladungsbescheid
Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten:
Nachprüfungsverfahren gemäß § 162 Abs. 2 BVergG 2002 betreffend das Vergabeverfahren "Steinmetzarbeiten zur Generalsanierung der Südfassade des Schlosses Schönbrunn", Antrag der B*** GesmbH auf Nichtigerklärung der ZuschlagsentscheidungNachprüfungsverfahren gemäß Paragraph 162, Absatz 2, BVergG 2002 betreffend das Vergabeverfahren "Steinmetzarbeiten zur Generalsanierung der Südfassade des Schlosses Schönbrunn", Antrag der B*** GesmbH auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung
In dieser Angelegenheit ist am 4.3.2004 im Bundesvergabeamt, Praterstr. 31, 1020 Wien, eine mündliche Verhandlung anberaumt.
Wir ersuchen Sie, persönlich am Donnerstag, 4.3.2004, um 10.00 Uhr zu uns in das Bundesvergabeamt, Verhandlungssaal B, 1. Stock, zu kommen, um in dieser Angelegenheit als Zeuge mitzuwirken. Das Bundesvergabeamt befindet sich in Praterstraße 31, 1020 Wien.
Gegenstand der Einvernahme wird Ihre Beschäftigung bei der B*** GesmbH im Jahr 2003 sein.
Bringen Sie diesen Ladungsbescheid, einen amtlichen Lichtbildausweis und folgende Unterlagen mit: Unterlagen, soweit vorhanden, aus denen Ihre Beschäftigung bei der "B*** GesmbH" hervorgeht.
Wenn Sie dieser Ladung ohne wichtigen Grund - z.B. Krankheit, Gebrechlichkeit, zwingende berufliche Behinderung, nicht verschiebbare Urlaubsreise - nicht Folge leisten, müssen Sie damit rechnen, dass
Ihre zwangsweise Vorführung veranlasst wird.
Teilen Sie uns daher in Ihrem eigenen Interesse sofort mit, wenn Sie zum angegebenen Termin nicht kommen können, damit er allenfalls verschoben werden kann.
Rechtsgrundlage: § 19 des Allgemeinen VerwaltungsverfahrensgesetzesRechtsgrundlage: Paragraph 19, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Schlagworte
Ladungsbescheid, Zeuge;Zuletzt aktualisiert am
07.05.2013