Norm
BVergG 2002 §135 Abs2Rechtssatz
Die Kontrollbefugnis des BVA erstreckt sich nur auf öffentliche Auftraggeber iSd BVergG, insoweit diese nach den Kompetenzbestimmungen des Art. 14b Abs2 Z1 B-VG in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen.Die Kontrollbefugnis des BVA erstreckt sich nur auf öffentliche Auftraggeber iSd BVergG, insoweit diese nach den Kompetenzbestimmungen des Artikel 14 b, Abs2 Z1 B-VG in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zuständigkeit; Vollziehungsbereich des Bundes;Dokumentnummer
VERGR_20050512_15N_15_05_74_01