Norm
BVergG 2002 §7 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Flughafen Wien AG hat als Betreiberin eines internationalen Flughafens den Sektorenbestimmungen Berücksichtigung zu schenken. Trotz einer privaten Mehrheitsbeteiligung und einer Minderheitsbeteiligung der Länder Niederösterreich und Wien ist auf Grund von Art. 14b Abs. 2 Z 2 B-VG das Bundesvergabeamt zur Vergabekontrolle berufen.Die Flughafen Wien AG hat als Betreiberin eines internationalen Flughafens den Sektorenbestimmungen Berücksichtigung zu schenken. Trotz einer privaten Mehrheitsbeteiligung und einer Minderheitsbeteiligung der Länder Niederösterreich und Wien ist auf Grund von Artikel 14 b, Absatz 2, Ziffer 2, B-VG das Bundesvergabeamt zur Vergabekontrolle berufen.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20050701_16N_36_05_36_01