Norm
BVergG 2006 §321Rechtssatz
Hat die Antragstellerin eine Nichtigerklärung einzelner Festlegungen der Ausschreibung nicht rechtzeitig innerhalb der festgelegten Fristen eingebracht,hat die Ausschreibung Bestandskraft erlangt und wird unveränderliche Grundlage für die Bewertung der Angebote.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20060320_N_0003_BVA_03_2006_18_01