RS Verg 2006/3/20 N/0003-BVA/03/2006-18

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Veröffentlicht am 20.03.2006
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Rechtssatz

Hat die Antragstellerin eine Nichtigerklärung einzelner Festlegungen der Ausschreibung nicht rechtzeitig innerhalb der festgelegten Fristen eingebracht,hat die Ausschreibung Bestandskraft erlangt und wird unveränderliche Grundlage für die Bewertung der Angebote.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20060320_N_0003_BVA_03_2006_18_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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