RS Verg 2006/5/16 N/0032-BVA/12/2006-EV9

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Veröffentlicht am 16.05.2006
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Rechtssatz

Ein Ergebnis, wonach schon allein aufgrund des abstrakten Gefährdungspotentials "Hochwasser" die Interessenabwägung regelmäßig wegen Überwiegen dieses besonderen öffentlichen Interesses zu Lasten der Rechtsschutz suchenden Antragsteller ginge, steht mit den Zielsetzungen eines effektiven Vergaberechtsschutzes nicht im Einklang.

Entscheidungstexte

Schlagworte

effektiver Rechtsschutz;

Dokumentnummer

VERGR_20060516_N_0032_BVA_12_2006_EV9_04
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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