Norm
BVergG 2006 §345 Abs2Rechtssatz
Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens ist die erste nach außen tretende Handlung des Auftraggebers, zB das Absenden der Bekanntmachung.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20060622_N_0030_BVA_10_2006_036_01