RS Verg 2006/7/10 N/0044-BVA/10/2006-027

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Veröffentlicht am 10.07.2006
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Rechtssatz

Hat der Bieter eine Auskunft zwar verspätet, im Ergebnis aber doch erteilt, liegen der Ausschlussgrund des § 68 Abs 1 Z 7 BVergG 2006 und damit der Ausscheidensgrund des § 129 Abs 1 Z 1 BVergG 2006 nicht vor.Hat der Bieter eine Auskunft zwar verspätet, im Ergebnis aber doch erteilt, liegen der Ausschlussgrund des Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 7, BVergG 2006 und damit der Ausscheidensgrund des Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer eins, BVergG 2006 nicht vor.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20060710_N_0044_BVA_10_2006_029_03
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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