Norm
BVergG 2006 §75 Abs2Rechtssatz
Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis eines Referenzprojektes eine Bestätigung des Auftraggebers beizubringen und ist es dem Bieter möglich, diese zu erhalten, genügt eine vom Bieter selbst ausgestellte Bestätigung nicht.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20060710_N_0044_BVA_10_2006_029_02