RS Verg 2006/7/10 N/0044-BVA/10/2006-027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.2006
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Rechtssatz

Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis eines Referenzprojektes eine Bestätigung des Auftraggebers beizubringen und ist es dem Bieter möglich, diese zu erhalten, genügt eine vom Bieter selbst ausgestellte Bestätigung nicht.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20060710_N_0044_BVA_10_2006_029_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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