RS Verg 2006/7/14 N/0033-BVA/13/2006-34

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2006
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Rechtssatz

Hat die Auftraggeberin die bekämpfte Ausschreibung

widerrufen, so ist die Antragstellerin

klaglos gestellt und steht ihr, trotz fehlender

Stattgebung des Hauptantrages

Gebührenersatz zu.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20060714_N_0033_BVA_13_2006_34_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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