Norm
BVergG 2006 §319Rechtssatz
Hat die Auftraggeberin die bekämpfte Ausschreibung
widerrufen, so ist die Antragstellerin
klaglos gestellt und steht ihr, trotz fehlender
Stattgebung des Hauptantrages
Gebührenersatz zu.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20060714_N_0033_BVA_13_2006_34_01