RS Verg 2006/7/25 N/0062-BVA/12/2006-EV8

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Veröffentlicht am 25.07.2006
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Rechtssatz

Für die Beurteilung der Antragslegitimation hat die Reihung der Angebote im Rahmen der Bestbieterermittlung außer Betracht zu bleiben, da das Bundesvergabeamt nicht zur Durchführung einer hypothetischen Bestbieterermittlung anstelle des Auftraggebers zuständig ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Antragslegitimation, Zuständigkeit;

Dokumentnummer

VERGR_20060725_N_0062_BVA_12_2006_EV8_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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