RS Verg 2006/8/7 N/0051-BVA/04/2006-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2006
beobachten
merken

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 319 Abs 2 Z 2 BVergG 2006 ist auch in jenen Fällen erfüllt, in denen dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung teilweise stattgegeben wurde.Der Tatbestand des Paragraph 319, Absatz 2, Ziffer 2, BVergG 2006 ist auch in jenen Fällen erfüllt, in denen dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung teilweise stattgegeben wurde.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten