Norm
BVergG 2006 §324 Abs1Rechtssatz
Eine falsche Parteienbezeichnung ("Antragsgegner" statt "Auftraggeber") liegt dann nicht vor, wenn aus dem gesamten Antragsvorbringen eindeutig erkennbar ist, dass die Anträge gegen den Bund als öffentlichen Auftraggeber gerichtet sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
(optional) Partei, Antrag;Dokumentnummer
VERGR_20060831_N_0062_BVA_12_2006_22_02