RS Verg 2006/8/31 N/0062-BVA/12/2006-22, N/0063-BVA/12/2006-19

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Veröffentlicht am 31.08.2006
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Rechtssatz

Eine falsche Parteienbezeichnung ("Antragsgegner" statt "Auftraggeber") liegt dann nicht vor, wenn aus dem gesamten Antragsvorbringen eindeutig erkennbar ist, dass die Anträge gegen den Bund als öffentlichen Auftraggeber gerichtet sind.

Entscheidungstexte

Schlagworte

(optional) Partei, Antrag;

Dokumentnummer

VERGR_20060831_N_0062_BVA_12_2006_22_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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