RS Verg 2006/8/31 N/0062-BVA/12/2006-22, N/0063-BVA/12/2006-19

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Veröffentlicht am 31.08.2006
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Rechtssatz

Für die Beurteilung der Antragslegitimation hat die Reihung der Angebote im Rahmen der Bestbieterermittlung außer Betracht zu bleiben, da das Bundesvergabeamt nicht zur Durchführung einer hypothetischen Bestbieterermittlung anstelle des Auftraggebers zuständig ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

(optional) Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes;

Dokumentnummer

VERGR_20060831_N_0062_BVA_12_2006_22_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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